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Kosten


Wert                            Normalstufe      Schwierigkeits-
                                                                 stufe **  
 bis   100.000,00 €            833,00 €        1.071,00 €
          125.000,00 €           952,00 €        1.190,00 €
          150.000,00 €        1.071,00 €        1.309,00 €
          175.000,00 €        1.190,00 €        1.428,00 €
          200.000,00 €        1.309,00 €        1.606,50 €
          225.000,00 €        1.428,00 €        1.725,50 €
          250.000,00 €        1.547,00 €        1.844,50 €
          300.000,00 €        1.666,00 €        2.023,00 €
          350.000,00 €        1.725,50 €        2.082,50 €
          400.000,00 €        1.785,00 €        2.142,00 €
          450.000,00 €        1.844,50 €        2.201,50 €
          500.000,00 €        1.904,00 €        2.261,00 €
          750.000,00 €        2.142,00 €        2.618,00 €
       1.000.000,00 €        2.499,00 €        2.975,00 €
       1.250.000,00 €        2.737,00 €        3.332,00 €
       1.500.000,00 €        2.975,00 €        3.570,00 €
       1.750.000,00 €        3.213,00 €        3.927,00 €
       2.000.000,00 €        3.451,00 €        4.165,00 €

Die Honorierung der Sachverständigen (Grundhonorar) erfolgt gemäß oben stehender Honoraraufstellung.

Das Honorar richtet sich nach dem Wert der Grundstücke, Gebäude anderen Bauwerke oder Rechte, der nach dem Zweck der Ermittlung zum Zeitpunkt der Wertermittlung festgestellt wird. Die o.g. Werte gelten je Objekt jeweils inklusive der zur Zeit gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %; jeweils zuzüglich Nebenkosten.

Zwischenwerte werden durch Interpolation ermittelt.


**Schwierigkeitsstufe, Definition:

Schwierigkeiten können insbesondere vorliegen: bei Wertermittlungen für Erbbaurechte, Nießbrauchrechte, Wohnungsrechte, sonstige Rechte, Umlegungen und Enteignungen, steuerlichen Bewertungen, unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück, Berücksichtigung von Schadensgraden, bei besonderen Unfallgefahren, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrags;

bei Wertermittlungen bei denen die Feststellung der Roheinnahmen/Bewirtschaftungskosten erforderlich ist, die örtliche Aufnahme der Bauten, Aufmaß, Anfertigung von Systemskizzen, Ergänzung vorhandener Grundriss und Schnittzeichnungen.


Beispiel: Verkehrswert € 150.000, ohne Besonderheiten

Honorar € 1.071,00 zuzügl. Nebenkosten, inkl. 19 % Mehrwertsteuer

Beispiel: Verkehrswert € 350.000, ohne Besonderheiten

Honorar € 1.725,50 zuzügl. Nebenkosten, inkl. 19 % Mehrwertsteuer

Beispiel: Verkehrswert € 150.000, in Abt. II eingetragenes Wohnungsrecht

Honorar € 1.309,00, zuzügl. Nebenkosten, inkl. 19 % Mehrwertsteuer


Werden Leistungen der Sachverständigen nach Zeitaufwand berechnet, so wird für jede Stunde folgender Betrag berechnet:

Zeithonorare betragen 113,00 €/Stunde inklusive 19 % Mehrwertsteuer, z.B. für die Beschaffung von Unterlagen bei den entsprechenden Behörden.

Nebenkosten sind z.B. Fahrtkosten, Fahrtzeiten über 15 km.

Beratungsgespräche aufgrund des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts (Erbschaftsteuerreformgesetz) pauschal 200,00 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer.

Die Preise für Kurzgutachten erhalten Sie auf Ihre schriftliche oder telefonische Anfrage.

Gerne unterbreite ich Ihnen Ihr persönliches Angebot. Rufen Sie mich bitte unter 07951-25296 an. Für Ihr Interesse vielen Dank. Brigitte Mann, Telefon 07951-25296

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